Leadpartner
Regionales Raumplanungsbüro der Woiwodschaft Westpommern
Das Raumplanungsbüro der Woiwodschaft Westpommern in Stettin setzt einen breiten Umfang an Aufgaben um, die mit der Gestaltung und dem Aufbau einer kohärenten Raumplanungspolitik der Region verbunden sind, die sich auf die Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, die Metropolisierung des Raums sowie die nachhaltige Entwicklung des Siedlungsnetzwerks auswirkt. Diese Maßnahmen basieren auf der engen Zusammenarbeit mit Einheiten der lokalen Kommunalpolitik, Regierungsverwaltung, anderen Woiwodschaften sowie Regionen aus anderen Staaten, vor allem grenzüberschreitenden Gebieten. Dies wird durch eine Reihe von Planungsinstrumenten umgesetzt, die die Umsetzung einer kohärenten Entwicklungspolitik der Region ermöglichen.
Eine der grundlegenden Aufgaben des Regionalen Raumplanungsbüros der Woiwodschaft Westpommern in Stettin ist die Ausarbeitung eines Raumordnungsplans der Woiwodschaft Westpommern (PZPWZ) einschließlich seines Monitorings und seiner periodischen Bewertung.
Neben der integrierten Herangehensweise an die Raumplanungspolitik der Woiwodschaft, bezieht sich der Raumordnungsplan der Woiwodschaft Westpommern auch auf Gebiete, die besondere Interventionen oder dedizierte Maßnahmen erfordern. Diese sind. u. a. funktionale Gebiete, die gemeinsame geografische, räumliche und sozial-wirtschaftliche Bedingungen besitzen, ein System aus funktionalen Verbindungen sowie die auf ihrer Grundlage festgelegten, einheitlichen Entwicklungsziele. In den festgelegten Gebieten werden entsprechende Maßnahmen umgesetzt, die die gegenseitige Integration des Entwicklungspotenzials fördern.
Projektpartner
Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (PP2)
Seit 1996 betreiben die Länder Berlin und Brandenburg Raumordnung und Landesplanung gemeinsam in einer Landesplanungsbehörde. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) nimmt die Aufgaben der für Raumordnung zuständigen obersten Behörden beider Länder wahr. Sie ist zugleich Teil der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen des Landes Berlin wie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg. Die GL hat insbesondere folgende Aufgaben: Aufstellen gemeinsamer Raumordnungspläne (Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungspläne) sowie gemeinsamer Struktur- und Entwicklungskonzepte, Genehmigung von Regionalplänen, Aufstellen von Braunkohlen- und Sanierungsplänen, Sicherung der Anpassung von Bauleitplänen und Vorhaben- und Erschließungsplänen an die gemeinsamen Ziele der Raumordnung, Durchführung von Raumordnungsverfahren, Unterrichtung und Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit Nachbarstaaten, insbesondere mit Polen und raumordnerische Etablierung der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg in den transnationalen Programmräumen Ostseeraum und Mitteleuropa der EU sowie vielfältige in-formelle Kooperation im Rahmen der deutsch-polnischen Zusammenarbeit. Darüber hinaus führt sie ein Raumordnungskataster und erstellt regelmäßig Raumordnungsberichte.
Verein des Stettiner Metropolraums (SSOM) (PP3)
Der Verein des Stettiner Metropolraums (SSOM) ist eine Organisation, die auf der solidarischen Zusammenarbeit der Kommunen basiert und die Arbeiten koordiniert, die auf die Schaffung eines starken Metropolzentrums abzielen. Die Arbeiten beruhen u. a. auf der gemeinsamen Planung und Einleitung von Vorhaben zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung der Stettiner Metropolregion, der Implementierung von Entwicklungsstrategien, Maßnahmen im Bereich der Mobilität, Einführung von gesetzlichen Regelungen und anderen Maßnahmen, die die Attraktivität des Gebiets in den Bereichen Investitionen, Wirtschaft und Kultur zur Geltung bringen. Der Verband ist seit 2005 tätig. Der Beweggrund für die Berufung des Verbands war die Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten und die Umsetzung gemeindeübergreifender Projekte, deren Ziel die dauerhafte und nachhaltige Entwicklung der gesamten Region, die Steigerung ihrer internationalen Rolle sowie die Erhöhung der Lebensqualität aller ihrer Einwohner ist. Der Verband der Stettiner Metropolregion arbeitet auch aktiv zugunsten der Einführung neuer, innovativer Organisations- und Verwaltungsmethoden sowie der Förderung lokaler Investitionsvorzüge, Steigerung der Qualifikationen des Verwaltungspersonals und Schaffung einer neuen Kultur der Zusammenarbeit. Im Hinblick auf den vielfältigen Charakter der Mitglieder der Stettiner Metropolregion ist die Aufgabe der Stärkung der Stadt-Land-Partnerschaft für den Verband von besonders großer Bedeutung.
Verein der polnischen Gemeinden der Euroregion Pomerania (PP4)
Die Euroregion Pomerania entstand am 15. Dezember 1995. An diesem Tag wurde am Stettiner Schloss der Pommerschen Herzöge der deutsch-polnische Vertrag unterzeichnet. Ihre Unterzeichner waren die Vorsitzenden der Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania und des Kommunalverbands der Zweckgemeinschaft der Gemeinden von Westpommern Pomerania (heute Verband der Polnischen Gemeinden der Euroregion Pomerania) sowie der Bürgermeister der Stadt Stettin. Der Zweck der berufenen Euroregion war und ist die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Grenzregion. Diese Aufgaben lassen sich dank der Aktivität der Mitglieder der Euroregion Pomerania und europäischen sowie nationalen Mitteln erfüllen. In der deutsch-polnischen Grenzregion wurden und werden seit Jahren Projekte umgesetzt, die aus den europäischen Programmen Phare CBC und Interreg umgesetzt werden. Eine wichtige Finanzierungsquelle ist auch das Deutsch-Polnische Jugendwerk.
Unter den besonderen Errungenschaften, die im Laufe der letzten mehr als 25 Jahre des Bestehens der Euroregion Pomerania umgesetzt wurden, sind die Deutsch-Polnischen Jugendfestivals, medizinische Projekte, darunter bezüglich Screeninguntersuchungen von Neugeborenen, Bildungsprojekte, darunter das Erlernen der Nachbarsprache, umgesetzt von Stettin und dem Kreis Vorpommern Greifswald.
Ein großer Erfolg der Euroregion Pomerania ist die Führung der Service- und Beratungszentren für kleine und mittlere Unternehmen sowie der Kontakt- und Beratungsstellen.
Marschallamt der Woiwodschaft Westpommern (PP5)
Das Marschallamt der Woiwodschaft Westpommern ist die administrative Infrastruktur der Woiwodschaftsverwaltung– des Exekutivorgans der regionalen Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltung der Woiwodschaft setzt als eine der Ebenen der territorialen Selbstverwaltung Aufgaben von regionaler Bedeutung um, und liegt gewissermaßen zwischen der Regierungsverwaltung, bei der die Kompetenzen und Aufgaben mit landesweiter Bedeutung liegen, und den lokalen Selbstverwaltungen (Gemeinden, Kreise), die Aufgaben mit lokaler und überlokaler Bedeutung umsetzen.
Der Gesetzgeber hat der Selbstverwaltung der Woiwodschaft, die mit der Führung der Entwicklungspolitik verbundenen Aufgaben aufgetragen, die Folgendes umfassen:
- Schaffung von Bedingungen der wirtschaftlichen Entwicklung, darunter Gestaltung des Arbeitsmarktes;
- Aufrechterhaltung und Ausbau der sozialen und technischen Infrastruktur mit Woiwodschaftsbedeutung;
- Gewinnung und Verbindung finanzieller Mittel: öffentlicher und privater, zwecks Umsetzung von Aufgaben aus dem Bereich des öffentlichen Nutzens;
- Unterstützung und Führung von Maßnahmen zur Steigerung des Bildungsniveaus der Bürger;
- rationale Nutzung der natürlichen Ressourcen und Gestaltung der natürlichen Umwelt, gemäß dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung;
- Unterstützung der Entwicklung der Wissenschaft und Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Wissenschaft und Wirtschaft, Förderung des technischen Fortschrittes und der Innovationen;
- Unterstützung der Entwicklung der Kultur und Ausübung der Pflege des Kulturerbes und seiner rationalen Nutzung;
- Förderung der Werte und Entwicklungsmöglichkeiten der Woiwodschaft;
- Unterstützung und Führung von Maßnahmen zugunsten der sozialen Integration und zur Bekämpfung von sozialem Ausschluss.
Die Abteilung zur Strategischen Verwaltung des Marschallamtes der Woiwodschaft Westpommern ist für die sozial-wirtschaftliche Entwicklungsstrategie der Woiwodschaft verantwortlich. Sie arbeitet mit der Kommunal- und Regierungsverwaltung im Bereich der Gestaltung und Umsetzung der regionalen Politik, der wirtschaftlichen Aktivierung der Woiwodschaft sowie der Vorbereitung von Entwicklungskonzepten für die Region zusammen.
Amt Gartz (Oder) (PP6)
Das Amt Gartz (Oder) hat seine historischen Wurzeln in der Provinz Pommern, gehört heute zum Landkreis Uckermark im Land Brandenburg. Unsere Gemeinden liegen im Herzen der deutsch-polnischen Metropolregion um Stettin und bieten Touristen als auch Investoren ein interessantes Umfeld. Im Amtsbereich leben auf einer Fläche von 263 km² nur 7.093 Einwohner. Das Amt Gartz (Oder) liegt im Nordosten des Landes Brandenburg, 20 km südlich von Stettin und wurde im Jahr 1992 gegründet. Zum Amt gehören die Stadt Gartz (Oder), die Gemeinden Casekow, Hohenselchow-Groß Pinnow, Mescherin und Tantow. Der Verwaltungssitz befindet sich in Gartz (Oder). Im gesamten Amtsbereich gibt es viele touristische Angebote und Sehenswürdigkeiten. So liegt die Stadt Gartz (Oder) inmitten einer Endmoränenlandschaft im Nationalpark „Unteres Odertal“, der eine unberührte Landschaft, ausgedehnte Wälder, weite Wiesen und Felder und eine europaweit einzigartige Auenlandschaft entlang des Oderflusses bietet.
Geschäftsstelle für die Metropolregion Stettin (PP7)
Die Gemeinsame Geschäftsstelle für die Metropolregion Stettin wurde im Juli 2019 von den Landesregierungen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gegründet. Auf diese Weise wurde erstmals auch auf deutscher Seite eine Struktur geschaffen, die sich gezielt mit der Entwicklung der Metropolregion Stettin beschäftigt und die Aktivitäten der Partner auf polnischer Seite ergänzt. Die Geschäftsstelle mit Sitz in Anklam verfügt aktuell über zwei Teammitglieder aus Mecklenburg-Vorpommern und eines aus Brandenburg. Ziel der Geschäftsstelle ist es, in ihrer Funktion als Ansprechpartner zur besseren Vernetzung der Akteure vor Ort in Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung, Kultur und Gesellschaft beizutragen. Außerdem identifiziert sie relevante Themen und Aktivitäten für die Region, initiiert Projekte und setzt diese um und gestaltet einen strukturierten Ansatz beider Landesregierungen zur Metropolregion Stettin. Die Arbeit der Geschäftsstelle wird durch einen Beirat, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, sowie durch eine Koordinierungsgruppe, bestehend aus Mitgliedern beider Landesregierungen, begleitet.